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Kartellamt zur Übermittlung von Abverkaufsdaten

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Freitag, 04.01.19

Wir erinnern uns an die Bußgeldbescheide für P&C und Wellensteyn des Kartellamtes im Jahr 2017. Der BTE hat die wichtigsten Informationen zu den Problemfeldern hier zusammengetragen.

 

Zum Problemfeld „Austausch der Abverkaufsdaten" per EDI

 

Der Sales Report (SLSRPT) enthält die aktuellen Abverkaufsdaten der Ware, die per EDI vom Händler an die Hersteller gesendet werden. Kritisch betrachtet wird dabei im Besonderen, wenn die vom Händler erzielten Verkaufspreise übermittelt werden.

Kartellrechtlich gesehen sei der sicherste Weg eine Übermittlung der Verkaufspreisdaten an die Lieferanten mit einem zeitlichen Abstand. Wie groß dieser Abstand sein soll, um keinerlei Risiko einzugehen, ist nicht geklärt. Ohne Vorgaben der Wettbewerbsbehörden sei eine verzögerte Übermittlung von einem Monat in der Modebranche ausreichend.

Einige Modehändler fordern von ihren Lieferanten eine sogenannte Compliance-Erklärung zur rechtlichen Absicherung. Den Formulierungsvorschlag finden Sie auf den Seiten des BTE unter diesem Link: Verkaufsdaten-Austausch