Ab Januar 2025 tritt eine wichtige Änderung für den Einzelhandel in Kraft: Die verpflichtende elektronische Meldung von Kassensystemen beim Finanzamt. Diese Regelung basiert auf § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung (AO) und hat das Ziel, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Geschäftsvorgängen weiter zu stärken.
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Juni 2024 verkündet, dass die technische Umsetzung der Mitteilungspflicht nun bereitsteht. Ab dem 1. Januar 2025 können Meldungen über das ELSTER-Portal und die ERiC-Schnittstelle erfolgen. Für Einzelhändler bedeutet das konkret:
BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 zur Anmeldung der Kassen beim Finanzamt
Die verpflichtende Meldung dient der besseren Kontrolle steuerlich relevanter Geschäftsvorgänge und trägt dazu bei, Manipulationen vorzubeugen. Durch die neue technische Schnittstelle werden die Meldungen einfacher und effizienter gestaltet, was sowohl den Unternehmern als auch den Finanzbehörden zugutekommt.
Einzelhändler sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen und Abläufen vertraut machen, um die Fristen einzuhalten und mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Notieren Sie sich die wichtigen Termine und prüfen Sie Ihre Kassensysteme – so bleibt das Thema „Kassenmeldung“ unter Kontrolle.
Bleiben Sie informiert und wenden Sie sich bei Fragen zu den Details der neuen Regelung an Ihren Steuerberater oder an die zuständigen Behörden.