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Kassenanmeldung beim Finanzamt – Was Sie wissen müssen

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Dienstag, 06.08.24

Ab Januar 2025 tritt eine wichtige Änderung für den Einzelhandel in Kraft: Die verpflichtende elektronische Meldung von Kassensystemen beim Finanzamt. Diese Regelung basiert auf § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung (AO) und hat das Ziel, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Geschäftsvorgängen weiter zu stärken.

Die Neuerungen im Überblick

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Juni 2024 verkündet, dass die technische Umsetzung der Mitteilungspflicht nun bereitsteht. Ab dem 1. Januar 2025 können Meldungen über das ELSTER-Portal und die ERiC-Schnittstelle erfolgen. Für Einzelhändler bedeutet das konkret:

  • Meldung bestehender Kassen: Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden.
  • Neue Kassensysteme: Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassen sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden.
  • Außerbetriebnahme: Werden Kassensysteme ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen, muss dies ebenfalls innerhalb eines Monats gemeldet werden.
  • Ausnahmen: Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen wurden, müssen nur gemeldet werden, wenn sie zuvor bereits beim Finanzamt registriert waren.

BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 zur Anmeldung der Kassen beim Finanzamt

Was ist zu beachten?

  • Umfassende Meldung: Alle elektronischen Kassensysteme einer Betriebsstätte sind gemeinsam in einer Mitteilung zu erfassen.
  • Auch gemietete oder geleaste Geräte zählen: Diese stehen in der Mitteilungspflicht gekauften Kassensystemen gleich.
  • Verantwortung liegt beim Unternehmer: Die Einhaltung der Fristen und die korrekte Mitteilung obliegen jedem Einzelhändler.

Warum ist diese Regelung wichtig?

Die verpflichtende Meldung dient der besseren Kontrolle steuerlich relevanter Geschäftsvorgänge und trägt dazu bei, Manipulationen vorzubeugen. Durch die neue technische Schnittstelle werden die Meldungen einfacher und effizienter gestaltet, was sowohl den Unternehmern als auch den Finanzbehörden zugutekommt.

Fazit

Einzelhändler sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen und Abläufen vertraut machen, um die Fristen einzuhalten und mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Notieren Sie sich die wichtigen Termine und prüfen Sie Ihre Kassensysteme – so bleibt das Thema „Kassenmeldung“ unter Kontrolle.

Bleiben Sie informiert und wenden Sie sich bei Fragen zu den Details der neuen Regelung an Ihren Steuerberater oder an die zuständigen Behörden.