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GS1 kündigt Wiederverwendung der GTIN ab

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Donnerstag, 06.12.18

Eine einmal vergebene GTIN (ehemals EAN) ist ab dem 01. Januar 2019 für immer an das Produkt gebunden. Die GTIN darf ab diesem Datum nicht mehr einem anderen Produkt zugeordnet werden. Die GS1 kündigt die GTIN-Wiederverwendung ab.

 

Der Grund für die Änderung der AGB zu GS1 Complete und das Update der GS1 General Specifications, hängt mit dem Zeitalter der Digitalisierung zusammen. Alle Daten und Artikelnummern bleiben durch die digitale Welt für immer im Netz bestehen, denn das Internet vergisst nicht.

Durch das Ende der Wiederverwendung von GTIN ist jeder Artikel künftig einmalig gekennzeichnet und kann nicht mehr verwechselt werden.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Seiten der GS1 unter diesem Link.