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Update zur Kassensicherungsverordnung 2020

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Donnerstag, 24.10.19

Als Hersteller von Kassensoftware werden zeitnah etliche neue Informationen zum Thema KassenSichV an uns herangetragen. Hier also unser Update zum Thema Kasse 2020.

 

Verlängerte Frist für aufrüstbare elektronische Registrierkassen

Das BMF hat, wie von uns prognostiziert, tatsächlich eine Übergangsfrist anberaumt. Die Übergangsfrist für Händler bis zum Einsatz einer TSE in der Kassensoftware läuft bis zum 30. September 2020. Bis zu diesem Datum gilt eine Straffreiheit für nicht KassenSichV-konforme Registrierkassen.

Zudem wurde berichtet, dass Händler bis zum 1.1.2020 alle Kassen bei dem Finanzamt anmelden sollen – allerdings gibt es von Seiten der Finanzämter aktuell immer noch kein Verfahren zur elektronischen Anmeldung. Wir empfehlen Ihnen, sich beim Finanzamt vorab zu informieren, was Sie bis zum 01.01.2020 erledigen müssen.

 

TSE-Anbindung bei netix POS

Unser Entwicklerteam arbeitet bereits mit Hochdruck daran mit netix POS auf die KassenSichV vorbereitet zu sein. Momentan befinden wir uns in der Anbindung einer sich aktuell in der Zertifizierung-befindlichen TSE (technische Sicherheitseinrichtung) und dem Testing.

Wir sind gespannt welche weiteren Lösungen sich zertifizieren können und wie die Kostenstruktur für Einzelhändler bei den verschiedenen Anbietern letzten Endes aussieht.

 

Zusatzinfo: Übergangsregelung bis Ende 2022

Eine Übergangsregelung der Finanzverwaltung besagt, dass alte, nicht aufrüstbare Kassensysteme, ausnahmsweise abweichend von der gesetzlichen Regelung, noch bis zum 31.12.2022 weiter verwendet werden dürfen. Dies gilt für elektronische Registrierkassen

  1. die nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden,
  2. die die Anforderungen der "2. Kassenrichtlinie" erfüllen,1) aber
  3. bauartbedingt nicht aufrüstbar sind.

Diese Übergangsregelung gilt nicht für PC-Kassensysteme.
Die Regelung gilt ebenso nicht für Nutzer von netix POS.

 

 

 

Mittwoch, 07.08.19

Kasse 2020, Technische Sicherheitseinrichtung, INSIKA… Diese Begriffe kündigen die geplante Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ab dem 1. Januar 2020 in Deutschland an.

 

Worum geht es bei der KassenSichV?

Bei der KassenSichV geht es darum, dass die elektronischen Kassensysteme in Deutschland ab dem 1.1.2020 mit einem Manipulationsschutz ausgestattet sein sollen. Der Grund dieser Bemühungen ist die schwere Feststellbarkeit von nachträglichen Manipulationen bei digitalen Aufzeichnungen.

 

Wie wird der Manipulationsschutz sichergestellt?

Zunächst war der Einsatz von INSIKA – einem kryptografischen Manipulationsschutz – für alle Registrierkassen geplant. Das Verfahren sollte die digitale Aufzeichnung von Bargeschäften, wie in Österreich, mit Smartcards und Kartenlesegeräten sichern. Es war vorgesehen, dass bei dem INSIKA-Verfahren die Boninformationen, ähnlich wie beim Bonabschluss, verschlüsselt und dann in ein Transaktionsprotokoll geschrieben werden sollen. 2016 hat sich das Bundesfinanzministerium gegen das INSIKA-Verfahren ausgesprochen.

Nun steht fest, dass eine sog. technische Sicherheitseinrichtung (TSE) bei allen elektronischen Kassensystemen für den Manipulationsschutz sorgen soll. Durch die TSE sollen die nachträglichen Manipulationen sichtbar gemacht werden können und diese dadurch langfristig verhindern. Alle umsatzrelevanten Informationen müssen demnach in verschlüsselter Form in die TSE gespeichert werden, d.h. auch abgebrochene Bons würden so gespeichert. Bei der TSE geht es um ein Stück Hardware, welche die Kassendaten vor Manipulation schützen soll. Die technischen Richtlinien TR-03153, TR-03151 und TR-03116-5 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definieren die genauen Vorgaben an die technische Sicherheitseinrichtung (Stand 13.2.2019).

 

BSI-Zertifizierung

Das verantwortliche Bundesamt (BSI) hat eine Ausschreibung gestartet, bei der sich Unternehmen, die eine TSE herstellen wollen, bewerben und sich zertifizieren lassen können. So hat das Bundesamt am 29. Mai 2019 die Nachweise veröffentlicht, welche die Hersteller technischer Sicherheitseinrichtungen elektronischer Aufzeichnungssysteme für eine Zertifizierung zu erbringen haben.

 

Wie ist der aktuelle Stand?

Neuerungen wurden auf dem Workshop der DFKA (Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e. V.) Anfang Juli 2019 in Berlin – inoffiziell – präsentiert.

Lange wurde an den notwendigen Anforderungen an die TSE gearbeitet. Es kristallisiert sich heraus, dass die neue TSE über ein Zertifikat und einen Speicher verfügen wird. In diesem Speicher sollen sämtliche Transaktionen der Kasse verschlüsselt abgelegt werden.

Bislang wissen wir, dass es Unternehmen gibt, die unabhängig voneinander an der Entwicklung von technischen Sicherheitseinrichtungen arbeiten. Sollten diese eine vorläufige oder endgültige Zertifizierung durch das BSI erhalten, so könnten die ersten TSE’s in Serienproduktion gehen. Sicher ist mit der Bereitstellung einer technischen Sicherheitseinrichtung vor Jahresende also noch nicht zu rechnen. Erst nach erfolgter Zertifizierung der TSE können dann Anbieter von Kassensoftware aktiv werden.

 

Unser Fazit

Wir gehen deshalb davon aus, dass der vom Gesetzgeber geplante Startzeitpunkt im Januar 2020 für die Kassensicherungsverordnung noch offen ist. Mit verlängerten Übergangsfristen für Handelsunternehmen ist also aus unserer Sicht zu rechnen.

 

Hier finden Sie alle Details zu unserer Kassensoftware mit Warenwirtschaft.

 

 

1) BMF Schreiben vom 26.11.2010 - IV A 4 - S 0316/08/10004-07 BStBl 2010 I S. 1342