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Kasse 2020: Fristverlängerung mit Auflagen

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Freitag, 14.08.20

Fast alle Bundesländer haben die Frist für die Aufrüstung der Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verlängert.

Diese verlängerte Frist bis zum 31. März 2021 ist an bestimmte Auflagen geknüpft und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Insbesondere die Beauftragung zum Einbau von Online- oder Offline TSE bis zu einem bestimmten Termin und unter konkreten Bedingungen ist zu beachten.

Fristen bis zur Beauftragung:

  • 30.08.2020: Berlin
  • 31.08.2020: Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen
  • 30.09.2020: Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
  • 01.10.2020: Baden-Württemberg

Ausnahme: Bremen hat sich dem Vorhaben der anderen Bundesländer bislang nicht angeschlossen!

Eine Übersicht bis wann die Aufrüstung mit einer TSE beauftragt werden muss und welche Bedigungen in Ihrem Bundesland für eine Fristverlängerung gelten, können Sie unter folgendem Button herunterladen.

 

Downloadbutton: Übersicht zur Fristverlängerung

 

Weitere Informationen zur Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) erhalten Sie in diesem Blog-Beitrag: Update zur Kassensicherungsverordnung

Zusatzinfo: Die Finanzämter arbeiten noch an der Umsetzung zur elektronischen Anmeldungen Ihrer Kassen.